
Mit 1.7.2022 wurde die 2. Tarifstufe (Einkommensteile über 18.000 EUR bis 31.000 EUR): von 35% auf 30% gesenkt. Bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2022 wird die unterjährige Senkung des Steuersatzes durch Anwendung eines Mischsteuersatzes von 32,5% für das gesamte Kalenderjahr berücksichtigt.
Mit 1.7.2023 wird die 3. Tarifstufe (Einkommensteile über 31.000 EUR bis 60.000 EUR): von 42% auf 40% gesenkt.Bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 kommt ein Mischsteuersatzes von 41% zur Anwendung.
Für Arbeitnehmer werden für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2022 enden der Mischsteuersatz von 41% zur Anwendung kommen.
erstellt am 12.10.2022