Beratung von Vermieter
Fragen Sie uns, wir unterstützen und beraten branchenspezifisch
- vor Vermietungsbeginn, sei es bei Kauf oder Herstellung, bei Übernahme, Schenkung oder Erbschaft
- bei der Erstellung eine Prognoserechnung, so dass Sie vor Anschaffung oder Herstellung wissen, welche Rendite Sie mit dem Objekt erwirtschaften
- bei der Erarbeitung einer passenden Finanzierungsstruktur
- bei der Förderauswahl und Aufbereitung notwendiger Förderunterlagen für die Antragstellung
- bei der Prüfung, ob eine Option in die Regelbesteuerung für Sie von Vorteil ist, falls Sie aus Sicht der Umsatzsteuer Kleinunternehmer wären
- bei der Erstellung von Kauf- und Mietverträgen durch steuerliche Beratung in Ergänzung zu Ihrem Rechtsberater
- bei Umsatzsteuerfragen von Mieteinnahmen, Betriebskosten und ordnungsgemäßer Mietzinsvorschreibungen und Wertsicherungsberechnungen der Mieten
- betreffend absetzbarer Aufwendungen
- bei der Berechnung laufender Abgaben und der Erstellung und Einreichung von Abgabenerklärungen sowie der Vertretung bei Finanzprüfungen
- bei der Nutzung von möglichen Begünstigungen
- bei der Beratung zum „steueroptimalen“ Vermieten inklusive Praxistipps
- bei der Liebhabereiprüfung nach Rechtsansicht der Abgabenbehörde
- bei kleiner und großer Vermietung
- bei Fruchtgenussbestellung
- bei der Beendigung einer Vermietung, sei es bei Verkauf, Übergabe, etc.
- bei Immobilienveräußerung hinsichtlich Bemessungsgrundlage, Höhe und Begünstigungen der Immobilienertragsteuer
- u.v.m.