
Als kalte Progression bezeichnet man die Erhöhung der Steuerlast, die auf die fehlende Inflationsanpassung des Steuersystems zurückzuführen ist. Werden in einem progressiven Steuersystem die nominalen Beträge (Einkommensgrenzen, Frei- und Absetzbeträge) nicht fortlaufend an die Inflation angepasst, steigt die durchschnittliche Steuerbelastung einer Person auch ohne explizite Steuererhöhungen allein aufgrund der Anpassung ihres Einkommens an die Inflation, auch wenn ihr reales Bruttoeinkommen konstant bleibt.
Um der kalten Progression entgegenzuwirken wurden die Grenzbeträge der untersten beiden Tarifstufen über die Höhe der Inflationsrate (um 6,3%) angehoben. Dadurch werden insbesondere niedrige und mittlere Einkommen über die Inflationsrate hinausgehend entlastet. Bisher waren Bürgerinnen und Bürger ab einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro steuerpflichtig. Durch die Einigung der Bundesregierung liegt diese Grenze im nächsten Jahr bei 11.693 Euro. Die Grenzbeträge der weiteren Tarifstufen werden um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht. Das entspricht einer Anpassung um 3,47 ̇% und entlastet auch die Menschen mit mittleren und höheren Einkommen. Die Absetzbeträge samt zugehöriger Einschleifgrenzen und der SV-Rückerstattung werden in voller Höhe der Inflationsrate angepasst. Das entspricht einer Anhebung um 5,2%.
erstellt am 14.10.2022