
Mit der Ökosozialen Steuerreform wurde der Grundfreibetrag für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 beginnen, von 13% auf 15% erhöht. Hintergrund dafür ist die Entlastung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften nach der Covid-19-Krise. Somit beträgt der Grundfreibetrag ab 1.1.2022 maximal 4.500 EUR (15% von 30.000 EUR) anstatt bisher maximal 3.900 EUR (13% von 30.000 EUR). Die Staffelung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags bleibt unverändert, wodurch sich ein neuer maximaler Gewinnfreibetrag in Höhe von 45.950 EUR pro Veranlagungsjahr ergibt (anstatt bisher 45.350 EUR).
erstellt am 15.11.2022