
Mit 1.1.2023 wird die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von € 800 auf € 1.000 angehoben. Die Erhöhung wirkt sich auch bei den Werbungskosten bei den Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit aus (z.B. bei Arbeitsmittel wie Laptop uä.) Wenn ein Vorsteuerabzug zusteht, ist die Grenze von 800 Euro netto, also ohne Umsatzsteuer, zu verstehen. Die Regelung ist erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2022 beginnen.
erstellt am 12.11.2022