
Die Kleinunternehmergrenze – jene Umsatzgrenze, ab der Umsatzsteuerpflicht besteht – ist seit 1.1.2020 mit € 35.000 definiert. Ab dem Jahr 2023 soll diese auf € 40.000 erhöht werden. Für die Berechnung der Grenze ist die Umsatzsteuer herauszurechnen, auch wenn der Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abführen muss. Einmal in fünf Jahren darf die Grenze um max. 15 % überschritten werden.
erstellt am 17.11.2022