Unternehmer  haben am Ende des Kalenderjahres bzw. am letzten Tag der getätigten Umsätze, grundsätzlich bis zum 31. Dezember, den Jahresbeleg herzustellen, auszudrucken und aufzubewahren. Der Monatsbeleg für Dezember ist gleichzeitig der Jahresbeleg. Der am Jahresbeleg befindliche QR-Code ist mittels einer eigenen Handy-App (BMF Belegcheck-App) zu überprüfen indem der aufgedruckte QR-Code mit der Handy-App gescannt wird und der zuvor über FinanzOnline angeforderte Sicherheitscode in die Handy-App eingetippt wird. Danach erscheint ein grünes Häkchen, das die ordnungsmäßige Prüfung dokumentiert. Die Prüfung (mittels Handy-App) muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres durchgeführt werden.
erstellt am 21.11.2022

 

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