
Unter folgenden Voraussetzungen müssen Sie eine Arbeitnehmerveranlagung (Pflichtveranlagung) mit dem Formular L1 durchgeführen: Wenn Ihr Einkommen im betreffenden Jahr 12.000 Euro überstiegen hat und insbesondere folgende Punkte zutreffen: Wenn der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag, der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag oder der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt worden ist, die Voraussetzungen aber nicht vorliegen. Wenn Sie im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen haben, die beim Lohnsteuerabzug nicht gemeinsam versteuert wurden (z.B. Firmenpension neben ASVG-Pension). Wenn Sie ein Pendlerpauschale zu Unrecht oder in unrichtiger Höhe in Anspruch genommen haben oder Ihrer Meldepflicht über die Änderung der Verhältnisse nicht nachgekommen sind. Ab dem Jahr 2019: Wenn ein Familienbonus Plus bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde, aber die Voraussetzungen nicht vorlagen oder wenn sich ergibt, dass ein nicht zustehender Betrag berücksichtigt wurde.
erstellt am 10.10.2022