
Wann muss die aws Investitionsprämie abgerechnet werden?
Bei der Antragstellung konnten Sie einen Zeitraum angeben, in dem die Investition durchgeführt werden soll. Die Förderungsrichtlinie sieht für die Durchführung den Zeitraum 01.08.2020 bis spätestens 28.02.2023 vor. Unterscheidet sich nun der von Ihnen angegebene Zeitraum zur Durchführung der Investition von dem Zeitraum der in der Richtlinie festgeschrieben ist, so gilt diese gesetzlich festgelegte Frist.
Für die Abrechnungslegung haben Sie drei Monate Zeit. Diese Frist beginnt nach Bezahlung und Inbetriebnahme der letzten durchgeführten Investition. Sie können nur jene Investitionen abrechnen, die im Förderungsvertrag stehen.
erstellt am 3.11.2022