Ab 1.7.2018: Änderungen beim Krankengeld für Selbständige

Derzeit erhalten GSVG-krankenversicherte Unternehmer bei langer Krankheit eine Unterstützungsleistung, ein Krankengeld von der SVA. Voraussetzungen sind die Krankmeldung an die SVA, der Selbständige hat bis zu 25 Mitarbeiter und die Krankheit dauert mehr als 42 Tage. Ab dem 43. Tag der Krankheit werden täglich Eur 29,93 an Unterstützungsleistung für maximal 20 Wochen gewährt. Mit Wirkung ab 1. Juli 2018 soll die Unterstützungsleistung bereits rückwirkend ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt werden. An den Voraussetzungen ändert sich nichts, d.h. ein Anspruch auf Unterstützungsleistung entsteht erst bei einer Krankenstandsdauer von mindestens 43 Tagen.
aktualisiert am 15.4.2018

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