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Ab 2020: Entfall der Auflösungsabgabe

Die Auflösungsabgabe bei DG-Kündigung oder einvernehmlicher Auflösung von derezti € 131 entfällt mit Ablauf 31.12.2019. Für Unternehmen bedeutet dies, dass mehr keine zusätzliche Belastung bei Beendigung von Dienstverhältnissen ab 1.1.2020 entstehen.

 erstellt am  2.1.2020

 

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