Ab 2020: Entfall der Auflösungsabgabe
Die Auflösungsabgabe bei DG-Kündigung oder einvernehmlicher Auflösung von derezti € 131 entfällt mit Ablauf 31.12.2019. Für Unternehmen bedeutet dies, dass mehr keine zusätzliche Belastung bei Beendigung von Dienstverhältnissen ab 1.1.2020 entstehen.
erstellt am 2.1.2020