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Voraussichtliche Werte im Sozialversicherungsrecht 2023

Die Aufwertungszahl für das Jahr 2023 beträgt 1,031. Sie dient unter anderem zur Errechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und der Geringfügigkeitsgrenze. Vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung ergeben sich für das Jahr 2023 nachstehende veränderliche Werte:

  • Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 500,91 Euro
  • Grenzwert für die Dienstgeberabgabe: 751,37 Euro
  • Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 5.850,00 Euro (täglich 195,00 Euro)
  • Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: 11.700,00 Euro
  • Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: 6.825,00 Euro

erstellt am 1.9.2022

 

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