
PV Anlagen: Einkommensteuerbefreiung für PV-Kleinanlagen ab 2022
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 wurde beschlossen, dass Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer befreit sind, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet. Bei Überschreiten der 12.500 kWh kommt eine anteilige Befreiung zur Anwendung (im Sinne eines Freibetrages). Die Befreiung bezieht sich auf den einzelnen Steuerpflichtigen. Wird eine Anlage von mehreren Personen betrieben, steht der Freibetrag somit mehrmals zu. Ist andererseits ein Steuerpflichtiger an mehreren Anlagen beteiligt, steht ihm der Freibetrag nur einmal zu.
aktualisiert am 23.11.2022